Ab dem 15.11.2021 gilt für alle Tennisspieler*innen die 2G Regel

Written by mschelten. Posted in Allgemein

Das Betreten der Tennishallen ist dann ausschließlich mit folgenden Nachweisen möglich:

  • Vollständige Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
  • Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage her und nicht älter als sechs Monate)

Beachten Sie bitte, dass wir regelmäßige Kontrollen durchführen werden!

Außerdem: Ab Betreten der Halle ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bis entweder aktiv an der Sporteinheit teilgenommen oder die Halle verlassen wird.