Anmeldung zum Tenniscamp 2024

Sommer-Camp: 26. bis 30. August 2024

Mitmachen können alle Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 18 Jahren, egal ob Anfänger, Fortgeschritten. Auch Nichtclubmitglieder können gerne teilnehmen.

Wir haben 3 Plätze und mindestens 2 Trainer (Nic und Leon Rafael).

Die Teilnehmer werden zu Beginn nach Alter und Spielstärke in homogene Gruppen eingeteilt. Trainiert wird Montag bis Donnerstag jeweils von 9:00 bis 15:00 Uhr. Am Freitag versuchen wir ein Abschlussturnier zu spielen. Im Anschluss bekommen die Teilnehmer ihre Teilnehmerurkunden.

Der Ablauf eines Trainingstages entspricht den Erkenntnissen der Sportwissenschaft bzw. Trainingslehre.

Ablaufplan: Montag -Freitag

  • 9:00 – 9:30 Uhr: Warm-Up (Laufschule, Gymnastik, kleine Spiele)
  • 9:30 – 12:00 Uhr: Tennistraining (Schwerpunkt Technikschulung)
  • 12:00 – 13:30 Uhr: Mittagessen bei Kreso
  • 13:30 – 15:00 Uhr: Tennistraining (Schwerpunkt Spiel und Taktik), 1x Schwimmbadnutzung mit Bademeister
  • Anschließend Abholung und Ende des Camps

Bei Regen findet ein Alternativprogramm statt. (Training in der Halle, Tennistheorie etc.).

Konditionen

Die Tenniswoche kostet für Mitglieder 280,- € und für Nichtmitglieder 320,- €. Hierin enthalten sind sämtliche Kosten inkl. Trainer, Mittagessen mit Getränk, T-Shirt, Urkunde uvm. Die Teilnahmegebühr ist am ersten Trainingstag zwischen 08:30 und 09:00 Uhr bei mir, Nicolas Bruns, in bar zu entrichten. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: tennisschule@scs-berlin.de bzw. 0176 708 244 80

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tenniscamps

1) Teilnahmebedingungen
Es können Jungen und Mädchen im Alter von 7 bis 18 Jahren teilnehmen, die körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist.

2) Training
Unser Leistungsangebot umfasst Gruppentraining mit einer Gruppenstärke zwischen 4 und 8 Spielern. Die Tennisabteilung SCS kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

3) Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern / Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

4) Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der / die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

5) Haftung | Versicherung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen während der Veranstaltung sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.

6) Rücktritt
Bei Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 10 Prozent und bei Rücktritt innerhalb der letzten Woche 50 Prozent der Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bei Nichterscheinen sind 100% der Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Rücktritt (nur mit ärztlichem Attest) werden nur 10 Prozent der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt (Verwaltung, Organisation). Ein Attest ist bis zwei Tage nach Vernastaltungsbeginn schriftlich beim Veranstaler unaugefordert einzureichen.
Mit der Absage sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. Bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Abbruch der Veranstaltung gilt, bei Nachweis eines ärztlichen Attests, folgende Regelung: Abbruch bis inkl. zweiter Kurstag Rückerstattung von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bei Abbruch ab dem dritten Kurstag ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

7) ERKLÄRUNG DES/DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
Mit der Anmeldung zum Training in der Tennisabteilung SCS erkläre ich, dass mein/e Sohn/Tochter körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist. Ich gestatte sportliche Betätigung unter Aufsicht.
Außerdem stimme ich zu, dass Foto- und Filmaufnahmen von meinem Kind durch den Die Tennisabteilung SCS für Werbezwecke oder andere öffentliche PR-Maßnahmen in allen Medien honorarfrei verwendet werden dürfen. Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes wird mein Kind den Anweisungen der Trainer/Betreuer Folge leisten. Bei groben Verstößen akzeptiere ich den Ausschluss von der Veranstaltung. Bei Verlust von Wertsachen übernimmt Die Tennisabteilung SCS keine Haftung

8) Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.